Hygienekonzept Weihnachtsturnier 2021 und Unterfränkische EM U18 2021 — Stand 19.11.2021

**Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln für das Weihnachtsturnier – Turnierbetrieb einschließlich Zuschauer**

Es gilt die „Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ und zusätzlich:

**    AUCH KINDER UNTER 12 JAHREN MÜSSEN GETESTET SEIN  **

Folgende Personengruppen dürfen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Sportstätte betreten:

  1. Geimpfte und Genesene Personen ab 12 Jahren mit negativem Schnelltest (2G+)
  2. Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler ab 12 und unter 18 Jahren, die unter die Ausnahmeregel fallen (regelmäßig getestet in der Schule) mit negativem Schnelltest
  3. Kinder unter 12 Jahren 

 Zusätzlich fordert der JUDO-Club Obernburg nicht nur für die ersten beiden Personengruppen, sondern auch für Kinder unter 12 Jahren einen
Offiziellen aktuellen NEGATIVEN SCHNELL-TEST 
– der Samstags 27.11.2021 nach 12 Uhr gemacht wurde (betrifft alle drei Personengruppen)
(REGEL: ein selbst mitgebrachten Schnelltest, der vor Ort bei uns unter Aufsicht durchgeführt wird – IST SEIT DEN NEUEN BESTIMMUNGEN VOM 19.11.2021 NICHT MEHR GÜLTIG)


Die Kontrolle der SCHNELLTEST Nachweise erfolgt am Eingang durch den Verein.
Das Betreten der Halle erfolgt über den Haupteingang.

Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 (Eine medizinische Maske ist nur bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis 15 Jahren zulässig, jüngere Kinder brauchen keine Maske zu tragen)

Ein Ausschluss der Teilnahme am Wettkampfbetrieb sowie ein Zutrittsverbot zur Sportstätte inkl. Zuschauerbereich gilt für:
• Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
• Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen (u.a. enge Kontaktpersonen)
• Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes).

Auf dem gesamten Schul- und Sportgelände gelten die AHA-Regeln (Abstandhalten, Hygiene-Regeln, Alltagsmaske).

Insbesondere weisen wir auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hin. Unter der allgemeinen Maskenpflicht ist grundsätzlich das Tragen einer FFP2-Maske zu verstehen.

Der Judoclub Obernburg ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Während den Kämpfen sind Pausenzeiten eingeplant, so dass die Halle ausreichend durchgelüftet und die Matten gesäubert werden können. Da die Sportstätte auch während des Turnierbetriebes durch geöffnete Fenster belüftet wird, bitten wir alle Zuschauer und Teilnehmer sich entsprechend warm zu kleiden.

Der Zugang zu den Matten ist für Zuschauer untersagt!

Alle Personen verlassen die Halle nur durch den gekennzeichneten Ausgang.

In der Schulaula findet der Verkauf von Essen und Trinken statt. Es sind Tische für den Verzehr aufgestellt. Auch hier bitte die Abstandsregeln und Hygieneschutzmaßnahmen beachten.

JUDO Obernburg
Tina Klein, 1. Vorsitzende